Katzenhaltung
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zur Katzenhaltung allgemein und erhalten einen Einblick in das Leben mit unseren Katzen.
Vielleicht gefällt Ihnen selbst die eine oder andere Idee zum Nachmachen.
Behalten Sie dabei selbst stets das Tierschutzgesetz (TierSchG) im Auge:
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung § 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Klingt einfach? Ist es auch, man muss es nur durchziehen.

